Projekt- und Zusammenarbeitsbedingungen
1. Zweck
Diese Projekt- und Zusammenarbeitsbedingungen ergänzen den Hauptvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Sie regeln die organisatorische Zusammenarbeit zwischen dem Anbieter und dem Kunden während der Durchführung eines Projekts.
2. Projektorganisation
Zu Projektbeginn benennen beide Parteien mindestens eine verantwortliche Ansprechperson.
Diese Personen sind befugt,
- fachliche Entscheidungen zu treffen,
- Freigaben zu erteilen,
- Rückmeldungen entgegenzunehmen und
- die Kommunikation zwischen den Parteien sicherzustellen.
Änderungen der Ansprechpersonen sind der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.
3. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich über die vereinbarten Kommunikationskanäle.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Microsoft Teams
- Telefon
- Ticketsystem
- Projektmanagement-Plattformen
Entscheidungen mit Auswirkungen auf Termine, Kosten oder Leistungsumfang sind mindestens in Textform festzuhalten.
4. Projektvorgehen
Das Projekt kann nach einem klassischen, agilen oder hybriden Vorgehensmodell durchgeführt werden.
Die gewählte Vorgehensweise ergibt sich aus der Offerte, dem Vertrag oder der Projektplanung.
Bei agilen Projekten können Anforderungen während der Projektlaufzeit priorisiert oder angepasst werden, sofern der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich erweitert wird.
5. Workshops und Besprechungen
Workshops, Projektbesprechungen und Reviews dienen der gemeinsamen Planung, Abstimmung und Qualitätssicherung.
Ergebnisse und Beschlüsse können in Form von Protokollen oder Aufgabenlisten dokumentiert werden.
Sofern innerhalb von fünf Arbeitstagen keine begründeten Einwände erhoben werden, gelten diese als genehmigt.
6. Freigaben
Der Kunde prüft Zwischenergebnisse, Konzepte, Designs, Spezifikationen oder Softwarestände innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist.
Freigegebene Arbeitsergebnisse gelten als genehmigt.
Spätere Änderungswünsche können zusätzlichen Aufwand verursachen und werden gemäss den vereinbarten Vergütungsregelungen behandelt.
7. Projektänderungen
Änderungen des Leistungsumfangs werden gemäss den Bestimmungen zu Change Requests behandelt.
Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche Auswirkungen auf Termine, Kosten oder Ressourcen.
8. Dokumentation
Sofern vereinbart, stellt der Anbieter eine angemessene Projektdokumentation zur Verfügung.
Der Umfang richtet sich nach Art und Komplexität des Projekts.
Eine vollständige technische Dokumentation sämtlicher interner Entwicklungsprozesse oder Werkzeuge ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Qualitätssicherung
Der Anbieter führt angemessene Massnahmen zur Qualitätssicherung durch.
Dies kann insbesondere umfassen:
- Code Reviews
- Funktionstests
- Integrationsprüfungen
- Sicherheitsprüfungen
- Usability-Tests
- Technische Dokumentation
Der Kunde bleibt für die fachliche Endprüfung und die Freigabe der Arbeitsergebnisse verantwortlich.
10. Projektunterbruch
Wird ein Projekt auf Wunsch des Kunden oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, für mehr als 30 Kalendertage unterbrochen, ist der Anbieter berechtigt,
- bereits erbrachte Leistungen abzurechnen,
- Projekttermine neu festzulegen und
- bei Wiederaufnahme einen angemessenen Mehraufwand zu verrechnen.
11. Projektabschluss
Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn:
- die vereinbarten Leistungen erbracht wurden,
- die Abnahme gemäss Vertrag erfolgt ist oder
- die Leistungen nach den AGB als abgenommen gelten.
Nach Projektabschluss beginnt eine vereinbarte Support-, Wartungs- oder Gewährleistungsphase, sofern eine solche vertraglich vorgesehen ist.
12. Schlussbestimmungen
Soweit diese Projekt- und Zusammenarbeitsbedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend die Bestimmungen des Hauptvertrags, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der weiteren vereinbarten Anhänge.